Der Stadtverband Landshut hat mit der Stadt vereinbart, dass nun Solaranlagen auch auf dem Dach der Gartenlaube installiert werden dürfen. Die Paneelen dürfen die Größe von höchstens 1 qm haben, maximal 24 Volt Spannung und 100 Watt Leistung erzeugen. Außerdem müssen sie innerhalb kurzer Zeit demontiert werden können und von November bis März abgenommen werden.
Die Stadt verlangt, dass Nutzer einen Antrag beim Stadtverband stellen. Das gilt auch für schon bestehende Anlagen. Voraussetzung für eine Genehmigung ist auch, dass eine FED - Versicherung (Feuer, Einbruch, Diebstahl) besteht und diese um eine Zusatzversicherung für Solaranlagen ergänzt wird.
Den Genehmigungsantrag können Sie in der Geschäftsstelle montags von 9-12 Uhr abholen oder durch eine E-Mail anfordern (kleingaertner.landshut@t-online.de) oder herunterladen mit:
Elektropumpen
Die Mitgliederversammlung 2020 hat eine Änderung der Gartenordnung beschlossen, so dass nun der Betrieb von elektrischen Wasserpumpen zulässig ist, die über einen Akku mit Strom gespeist werden.
Siehe Gartenordnung Ziffer 19.
Hochbeete
In derselben Versammlung wurde auch das Aufstellen von Hochbeeten reguliert. Sie dürfen eine Fläche bis zu 6 qm Fläche haben. Auf eine ansprechende Gestaltung der Seitenflächen ist zu achten.
Siehe Gartenordnung Ziffer 20