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Ohne Spielregeln geht es nicht!

Überall dort, wo viele Personen in einer Gemeinschaft mit einander auskommen sollen, braucht man Regeln für das Zusammenleben. Nach denen müssen sich ausnahmslos alle Mitglieder einer Gemeinschaft richten.

Auch bei den Kleingärtnern ist dies nicht anders. Im Interesse der Gemeinschaft achten Vorstand und die Obmänner der einzelnen Anlagen darauf, dass diese Regeln eingehalten werden. Sie sind in unserer Gartenordnung niedergelegt und von jedem Mitglied als verbindlich anerkannt. Jeder Kleingärtner hat sie ausgehändigt bekommen.

Die wichtigsten Inhalte sind:

  • einzuhaltende Ruhezeiten
  • erforderliche Genehmigungen für Neu-, An- und Umbauten
  • die kleingärtnerische Nutzung der Parzelle
  • die Pflege der eigenen Parzelle und der Gemeinschaftseinrichtungen und Wege
  • zulässige und untersagte Geräte in den Anlagen
  • Größenbegrenzungen für Laube, Freisitz und Gewächshäuser
  • Höhenbegrenzungen von Hecken und Bäumen

Die gültige Fassung können Sie hier auf Ihren Rechner herunterladen:


Hier können Sie die Gartenordnung lesen:

Der gesetzliche Rahmen ist durch das Bundes - Kleingartengesetz abgesteckt und ist für alle verbindlich.