Überall dort, wo viele Personen in einer Gemeinschaft mit einander auskommen sollen, braucht man Regeln für das Zusammenleben. Nach denen müssen sich ausnahmslos alle Mitglieder einer Gemeinschaft richten.
Auch bei den Kleingärtnern ist dies nicht anders. Im Interesse der Gemeinschaft achten Vorstand und die Obmänner der einzelnen Anlagen darauf, dass diese Regeln eingehalten werden. Sie sind in unserer Gartenordnung niedergelegt und von jedem Mitglied als verbindlich anerkannt. Jeder Kleingärtner hat sie ausgehändigt bekommen.
Die wichtigsten Inhalte sind:
Die gültige Fassung können Sie hier auf Ihren Rechner herunterladen:
Der gesetzliche Rahmen ist durch das Bundes - Kleingartengesetz abgesteckt und ist für alle verbindlich.